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1.) Der Auftraggeber schliesst mit Ingos Gerüchteküche einen verbindlichen Vertrag über die Lieferung gastronomischer Leistungen, welche in einer seperaten Liste (im Anhang 1 des Vertrages) genauer bezeichnet sind. 2.) Ingos Gerüchteküche verpflichtet sich, die bestellten Leistungen in vereinbarter Qualität und Menge, sowie zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. 3.) Bei Nichteinhaltung durch Verschulden von Ingos Gerüchteküche ist diese verpflichtet, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Dies gilt nicht bei Schaden durch höhere Gewalt, Verkehrsunfall oder plötzliche Krankheit. Ingos Gerüchteküche behält sich in diesem Rahmen vor, den Auftrag an ein anderes Unternehmen, mit Information des Kunden darüber, zur Ausführung zu übergeben. 4.) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Bestellauftrag 14 Tage vor Erfüllungsdatum zu kündigen. Dies bedarf der Schriftform. 5.) Bei Bestellungen innerhalb von 14 Tagen gelten folgende Stornogebühren als vereinbart: · 7 Tage vor Erfülldatum 20% des Auftragwertes · 4 Tage vor Erfülldatum 35% des Auftragwertes · 2 Tage vor Erfülldatum 50% des Auftragwertes Bei Nichtabnahme der Lieferung wird der volle vereinbarte Preis sofort fällig. 6.) Der vereinbarte Preis ist bei Lieferung fällig bzw. laut Auftragsschein zu zahlen. 7.) Es gilt als vereinbart, dass bei kurzfristiger starker Preissteigerung von verwendetem Produkt der vereinbarte Preis um 10% überschritten werden darf. 8.) Der abzuschliessende Vertrag erhält mit Unterzeichnung beider Vertragspartner seine Gültigkeit. Weitere mündliche Absprachen bestehen nicht bzw. haben keine Gültigkeit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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